Versandkostenfrei ab 50€**
Schneller Versand
Über 300.000 zufriedene Kunden
Kostenlose Hotline + 49 (0) 30 568 380 65
 

Liquidsteuer

Was bedeutet die Liquidsteuer 2022?
In Deutschland wurde kürzlich ein sogenanntes Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) verabschiedet.
Bis zu dessen Einführung am 01.07.2022 wurden lediglich diverse Tabakprodukte mit einer Verbrauchssteuer belastet, welche die primäre Funktion hat, ungesunden Konsumgewohnheiten durch höhere Preise der entsprechenden Konsumgüter entgegenzuwirken. Zigaretten, Drehtabake, Pfeifentabake, etc. wurden also auch in der Vergangenheit bereits besteuert. Ab Juli 2022 werden nun auch die sogenannten E-Liquids von dieser Steuer berücksichtigt.
Sowohl nikotinhaltige, als auch nikotinfreie Liquids, Aromen und Basen werden im Rahmen des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG) ab dem 01.07.2022 als sogenannte Tabaksubstitute gelistet und mit einer solchen Tabaksteuer belegt.
Diese Steuer führt dazu, dass die entsprechenden Produkte für die Verbraucher künftig deutlich teurer werden.
 
Wie teuer werden Liquids für E-Zigaretten?
Da künftig auch nikotinfreie Liquids, Basen und Aromen besteuert werden, findet die neue Besteuerung also unabhängig von der Nikotinstärke statt und richtet sich stattdessen nach der Menge der entsprechenden Flüssigkeit. Anfänglich wird jeder Milliliter mit 0,16 € besteuert. Dieser ab dem ab dem 01.07.2022 geltende Steuersatz ist progressiv und wird folglich in mehreren Schritten, jeweils zum Jahresbeginn, ab dem 01.01.2024 angepasst.
Somit werden ab dem 01.01.2024 pro Milliliter 0,20 EUR berechnet. Ab dem 01.01.2025 wird der Steuersatz folglich auf 0,26 EUR pro Milliliter angehoben und in einem (bisher) letzten Schritt werden am Jahresbeginn 2026 sodann 0,32 EUR fällig.
Dampfen wird damit also erheblich teuer. Ein 10ml Fläschen kostet somit ab dem 01.07.2022 steuerbedingt 1,60 EUR mehr.
 
Welche Flüssigkeiten sind von der Liquidsteuer betroffen?
Es sind künftig alle Flüssigkeiten, die als sogenanntes Tabaksubstitut in E-Zigaretten Verwendung finden, von der modernisierten Tabaksteuer betroffen. Neben nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Liquids werden somit auch Shortfills, Longfills, Basen, Aromen und Nikotinshots besteuert.
 
Gibt es eine Übergangsfrist für die Liquidsteuer?
Ja, denn es gilt, dass alle vor dem 01.07.2022 produzierten Waren noch bis zum 13.02.2023 steuerfrei abverkauft werden dürfen.

Zuletzt angesehen