Batterieverordnung und Elektrogeräteentsorgung für private Haushalte

Als Händler von E-Zigaretten, Akkus und Elektrokleingeräten sind wir gesetzlich verpflichtet, dich über die Rücknahme von Altbatterien und Altgeräten zu informieren. Diese Seite fasst die wichtigsten Pflichten nach Batteriegesetz (BattG) und Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zusammen und zeigt, wie du Akkus und Geräte kostenlos zurückgibst.

Wichtig: Batterien, Akkus und Elektrogeräte gehören niemals in den Hausmüll. Die Entsorgung über den Restmüll ist gesetzlich verboten und kann mit Bußgeldern belegt werden.

1. Informationspflicht nach Batteriegesetz (BattG)

Im Zusammenhang mit dem Verkauf von E-Zigaretten, Akkus und Ladegeräten sind wir nach dem Batteriegesetz verpflichtet, dich auf Folgendes hinzuweisen und Altbatterien zurückzunehmen:

  • Alte Batterien und Akkus gehören an eine kommunale Sammelstelle, in den Handel vor Ort oder können an uns zurückgesendet werden.
  • Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist ausdrücklich verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz.
  • Die Abgabe an uns ist für dich kostenlos – das gilt für Mengen, wie sie bei privaten Endkunden üblich sind.

2. Rückgabe von Batterien und Akkus an uns

Du kannst gebrauchte Batterien und Akkus, die du bei uns gekauft hast, an unser Lager zurücksenden. Die Rücksendung muss ausreichend frankiert erfolgen – wir erstatten dir das verauslagte Porto im Nachhinein.

Rücksendungen Batterien / Akkus an: LYNDEN GmbH
Riedlinger Str. 5/1
88525 Dürmentingen
Süddeutschland
Bitte nicht an unsere Berliner Adresse senden. Berlin ist unser Firmensitz, Versand und Rücknahme erfolgen ausschließlich über das Lager in Dürmentingen.

3. Symbole auf Batterien und enthaltene Schadstoffe

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Symbol findest du die chemische Bezeichnung der enthaltenen Schadstoffe:

Symbol durchgestrichene Mülltonne
Durchgestrichene Mülltonne Die Batterie darf nicht in den Hausmüll und muss getrennt erfasst werden.
Schadstoff-Kennzeichnung Batterien
Schadstoff-Kennzeichnung
  • Pb – die Batterie enthält Blei
  • Cd – die Batterie enthält Cadmium
  • Hg – die Batterie enthält Quecksilber

Diese Hinweise findest du auch in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers.

4. Registrierung beim Umweltbundesamt

UBA-Registrierungsnummer: 21005730

Weitere Informationen zu Entsorgungsmöglichkeiten und zum Batteriegesetz findest du beim Gemeinsamen Rücknahmesystem unter grs-batterien.de oder beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unter bmuv.de.

5. Informationspflicht nach ElektroG für private Haushalte

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Reihe von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten Pflichten haben wir hier zusammengefasst.

6. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

7. Batterien und Lampen vor Abgabe trennen

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

8. Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.

Rücknahmepflichtige Vertreiber

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.

Online-Handel

Beim Fernabsatz gilt die Rücknahmepflicht ab 400 m² Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte oder ab 800 m² gesamter Lager- und Versandfläche. Vertreiber müssen geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung sicherstellen.

Gerätetausch (1:1)

Bei rücknahmepflichtigen Vertreibern kannst du ein Altgerät unentgeltlich zurückgeben, wenn du ein neues gleichartiges Gerät kaufst, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt.

Auslieferung neuer Geräte

Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden. Dies gilt im Online-Handel für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 nach § 2 Abs. 1 ElektroG („Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte", „Großgeräte" über 50 cm).

Kleingeräte ohne Neukauf

Bei Sammelstellen rücknahmepflichtiger Vertreiber kannst du Altgeräte mit einer äußeren Abmessung von höchstens 25 cm auch ohne Neukauf zurückgeben – beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.

Rückgabe-Absicht beim Kauf

Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht wirst du beim Abschluss eines Kaufvertrags befragt. So lässt sich die unentgeltliche Abholung im Vorfeld klären.

9. Datenschutz-Hinweis

Datenlöschung ist deine Aufgabe. Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten – insbesondere Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten ist jeder Endnutzer selbst verantwortlich.

10. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"

Symbol durchgestrichene Mülltonne auf Elektrogeräten
Getrennte Erfassung am Lebensende Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

11. WEEE-Registrierung

Hersteller-Registrierung bei der stiftung ear: WEEE-DE 18929720

stiftung ear
Benno-Strauß-Str. 1
90763 Fürth

Weitere Informationen: Widerrufsrecht · Jugendschutz · Sicherheitshinweise · Datenschutz · Kontakt