Vapes und E-Shishas erfreuen sich wachsender Beliebtheit – doch nicht jedes Produkt auf dem Markt ist in Deutschland legal. Die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD2) und das deutsche Tabakerzeugnisgesetz setzen klare Grenzen für Tankvolumen, Nikotinstärke und Inhaltsstoffe. Mit dem geplanten EU-weiten Einwegverbot 2026/2027 ändert sich zudem ein zentraler Teil des Marktes. Hier liest du, welche Geräte erlaubt sind, welche nicht, und worauf du beim Kauf achten solltest.
- Tankvolumen pro E-Zigarette: höchstens 2 ml
- Liquid-Flaschen: höchstens 10 ml
- Nikotin: höchstens 20 mg/ml
- Pflichtregistrierung beim BfR sechs Monate vor Marktstart
- Verboten: Vitamin E-Acetat, Diacetyl, Acetoin, Pentandion, CMR-Stoffe
- Einweg-Vapes: EU-weites Verbot in Vorbereitung für 2026/2027
Gesetzliche Grundlagen
In Deutschland regeln die EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (TPD2), das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und die Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) den Verkauf und die Nutzung von E-Zigaretten und E-Shishas. Diese Regelwerke sorgen dafür, dass nur geprüfte und sichere Produkte in den Handel kommen.
Welche Vapes und E-Shishas sind nach TPD2 erlaubt?
Damit ein Gerät in Deutschland legal verkauft werden darf, muss es folgende Anforderungen erfüllen:
Nikotinkonzentration
Höchstens 20 mg/ml. Auch Salt-Nic-Liquids dürfen diese Obergrenze nicht überschreiten.
Tankvolumen
Höchstens 2 ml pro Tank bzw. Pod. Bei Liquid-Flaschen liegt die Obergrenze bei 10 ml.
Kindersichere Verschlüsse
Tanks, Pods und Nachfüllsysteme müssen so konstruiert sein, dass kein unbeabsichtigtes Auslaufen möglich ist.
BfR-Notifizierung
Jedes Modell muss sechs Monate vor Marktstart beim Bundesinstitut für Risikobewertung angemeldet sein, inkl. vollständiger Inhaltsstoffliste.
Pflicht-Warnhinweise
Verpackungen tragen den Hinweis: „Dieses Produkt enthält Nikotin, einen Stoff, der sehr stark abhängig macht."
Inhaltsstoffliste
Verboten sind unter anderem Vitamin E-Acetat, Diacetyl, Acetoin, Pentandion, Koffein, Taurin und alle CMR-Stoffe.
Welche Vapes und E-Shishas sind verboten?
Produkte, die gegen eine oder mehrere dieser Vorgaben verstoßen, dürfen weder verkauft noch in größerem Umfang eingeführt werden. Typische Verstöße:
- Mega-Puff-Einweggeräte mit 5 bis 20 ml Liquid – auf vielen Marktplätzen aus China oder dem Nahen Osten angeboten, in der EU illegal.
- Geräte mit über 20 mg/ml Nikotin – häufig in den USA üblich, in der EU unzulässig.
- Produkte ohne BfR-Registrierung – meist Grauimporte, oft ohne nachprüfbare Inhaltsstoff-Angaben.
- Liquids mit Cannabis-Wirkstoffen (THC/HHC) ohne arzneimittelrechtliche Zulassung.
- Geräte mit kennzeichnungsrechtlichen Mängeln – fehlende Warnhinweise oder Inhaltsstoffliste, falsche Sprachversion.
EU-Einwegverbot 2026/2027
Das Europäische Parlament und mehrere Mitgliedstaaten arbeiten an einem EU-weiten Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Hintergrund sind Umweltprobleme (Lithium-Batterien im Restmüll, Plastik- und Elektroschrott) und der schnell wachsende Jugendkonsum. Stand Mai 2026:
- Belgien hat das Verkaufsverbot bereits umgesetzt (seit 1. Januar 2025).
- Frankreich folgt mit einem nationalen Verbot ab 2026.
- Deutschland prüft eine Umsetzung im Rahmen der Novelle des Einwegkunststofffondsgesetzes und des Tabakerzeugnisgesetzes.
- Die EU-Kommission hat eine harmonisierte Regelung im Rahmen der TPD-Revision angekündigt.
Risiken illegaler Vapes
Gesundheitsrisiken
Ungeprüfte Inhaltsstoffe wie Vitamin E-Acetat wurden in den USA mit EVALI in Verbindung gebracht. Auch unkontrollierte Nikotindosen sind möglich.
Technische Risiken
Fehlende Qualitätskontrollen führen zu undichten Tanks, defekten Akkus und im Extremfall zu Brand- und Explosionsgefahr.
Fehlende Transparenz
Ohne BfR-Anmeldung gibt es keine geprüfte Inhaltsstoffliste – Allergiker und Asthmatiker können Inhaltsstoffe nicht verlässlich ausschließen.
Rechtliche Konsequenzen
Wer illegale Geräte importiert oder gewerblich verkauft, riskiert Bußgelder, Beschlagnahmung der Ware und strafrechtliche Verfolgung.
Vergleich: Legale TPD2-Vape vs. illegale Mega-Puff
| Merkmal | Legale TPD2-Vape | Illegale Mega-Puff |
|---|---|---|
| Tankvolumen | höchstens 2 ml | 5 – 20 ml |
| Nikotin | höchstens 20 mg/ml | häufig 30 – 50 mg/ml |
| BfR-Registrierung | vorhanden | keine |
| Inhaltsstoffliste | vollständig auf Deutsch | fehlt oder unvollständig |
| Warnhinweis | Pflicht-Text auf Verpackung | häufig fehlend |
| Verkauf in Deutschland | erlaubt | verboten |
So erkennst du beim Kauf eine legale Vape
- Tankvolumen prüfen: Steht auf der Packung 2 ml oder weniger? Wenn ja, hält das Gerät die EU-Vorgabe ein.
- Nikotinstärke checken: 0 mg, 6 mg, 10 mg, 16 mg, 18 mg oder 20 mg/ml sind erlaubt. Alles über 20 mg/ml ist in der EU nicht zulässig.
- BfR-Notifizierungsnummer: Seriöse Anbieter listen ihre Modelle in der EU-CEG-Datenbank. Frag im Zweifel beim Händler nach.
- Warnhinweis auf der Verpackung: Der Pflicht-Text muss deutlich sichtbar in deutscher Sprache aufgedruckt sein.
- Vertrauenswürdige Bezugsquelle: Etablierter Fachhandel mit eigener Importnummer ist deutlich sicherer als Marktplatz-Angebote aus dem Ausland.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf ich Vapes und E-Shishas kaufen?
In Deutschland gilt: Verkauf und Konsum erst ab 18 Jahren. Das gilt für nikotinhaltige und nikotinfreie Geräte gleichermaßen. Verstöße sind über das Jugendschutzgesetz bußgeldbewehrt.
Was bringt die EU-Einwegverordnung konkret?
Geplant ist ein Verkaufsverbot für nicht-wiederbefüllbare und nicht-wiederaufladbare E-Zigaretten. Wiederbefüllbare Pod-Systeme wie die Elfbar Elfa, Geräte von Geekvape oder Uwell bleiben verfügbar – sie gelten als Mehrweg.
Sind Vapes ohne Nikotin in Deutschland erlaubt?
Ja, nikotinfreie Liquids und Geräte unterliegen ebenfalls dem TabakerzG und der TPD2 – inkl. Tankvolumen-, Verpackungs- und Inhaltsstoff-Regeln. Verkauf erst ab 18 Jahren.
Darf ich Vapes aus dem Ausland importieren?
Für den persönlichen Bedarf gelten enge Grenzen, die der Zoll regelmäßig kontrolliert. Bei Mengen oberhalb der Haushaltsüblichkeit werden Sendungen einbehalten. Geräte, die nicht den deutschen Vorgaben entsprechen, dürfen auch im Privatgebrauch nicht in Verkehr gebracht werden.
Was passiert mit meinen Einweg-Vapes nach dem Verbot?
Bereits gekaufte Einweggeräte darfst du aufbrauchen. Nach dem Stichtag dürfen Händler keine Neuware mehr verkaufen. Leere Geräte gehören in den Elektroschrott oder können beim Händler zur Rücknahme abgegeben werden – Details findest du in unserer Batterie- und Elektrogeräteentsorgung.
Wo finde ich geprüfte legale Vapes online?
Etablierte deutsche Fachhändler mit eigener BfR-Registrierung und Sitz in Deutschland sind die sicherste Wahl. In unserem Shop führen wir ausschließlich TPD2-konforme Modelle, z. B. aus unserer E-Zigaretten-Collection oder den Pod-Systemen.
Fazit
Vapes und E-Shishas sind in Deutschland nur dann legal, wenn sie die TPD2-Vorgaben einhalten – also höchstens 2 ml Tankvolumen, höchstens 20 mg/ml Nikotin, vollständige BfR-Notifizierung und korrekte Kennzeichnung. Mega-Puff-Geräte aus dem Graumarkt mögen verlockend günstig wirken, sind aber rechtlich riskant und gesundheitlich problematisch. Mit dem anstehenden EU-Einwegverbot 2026/2027 lohnt sich der Umstieg auf wiederbefüllbare Pod-Systeme ohnehin – sie sind günstiger im Verbrauch und nicht vom Verbot betroffen.
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