Must Have Nikotinsalz

Die Kategorie Must Have Nikotinsalz umfasst Nikotinsalz-Liquids der Marke Must Have. Diese Flüssigkeiten sind für die Verwendung in geeigneten elektronischen Dampfgeräten und Pod-Systemen vorgesehen, deren Konstruktion für die Viskosität dieser Liquid-Kategorie geeignet ist.

Die Liquids enthalten Nikotin in Salzform, in Verbindung mit organischen Säuren. Diese chemische Struktur unterscheidet sich von der des herkömmlichen Base-Nikotins (freebase). Die Produktion und Abfüllung der Must Have Nikotinsalz Liquids erfolgt in Deutschland unter Einhaltung der relevanten regulatorischen Bestimmungen.

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Must Have Nikotinsalz

Die chemische und physikalische Grundlage der Must Have Nikotinsalz Liquids basiert auf einer definierten Mischung aus Propylenglykol (PG) und pflanzlichem Glycerin (VG) als Trägerstoffe. Die Liquids enthalten zusätzlich Aromastoffe zur olfaktorischen und geschmacklichen Beeinflussung des erzeugten Aerosols. Die Funktion der Inhaltsstoffe ist die Erzeugung eines inhalierbaren Dampfes durch thermische Einwirkung im Verdampfer der E-Zigarette.

Die Formulierung des Liquids ist technisch auf die Nutzung in bestimmten E-Zigaretten-Typen, insbesondere Pod-Systemen, ausgelegt, die mit niedrigeren Leistungsbereichen arbeiten. Der physikalische Prozess der Dampfgenerierung erfordert eine spezifische Zusammensetzung der Liquid-Bestandteile, um eine korrekte Sättigung des Trägermaterials im Coil zu gewährleisten und die Entstehung von Dry-Hits zu verhindern. Die Nikotinstärke ist auf 20 mg/ml festgelegt. Die Liquids werden in 10 ml PET-Flaschen abgefüllt und sind mit einem kindersicheren Verschluss gemäß den TPD2-Vorschriften versehen, um die Produktsicherheit vor unbeabsichtigtem Zugriff zu gewährleisten.

Die Nikotinsalz-Technologie unterscheidet sich von der Verwendung von herkömmlichem Nikotin in ihrer chemischen Stabilität und ihrem pH-Wert. Während herkömmliches Nikotin bei höheren Konzentrationen einen erhöhten pH-Wert aufweist, der ein potenzielles Kratzen im Rachen (Throat-Hit) verursachen kann, wird bei Nikotinsalz-Liquids dieser Effekt durch die Salzkombination modifiziert. Die Liquids sind für den direkten Gebrauch in dafür spezifizierten Geräten vorgesehen und müssen vor der Anwendung nicht gemischt werden. Die Dosierung ist durch das definierte Nikotinvolumen im 10-ml-Gebinde festgelegt. Die Lagerung der Produkte sollte kühl und dunkel erfolgen, um die chemische Integrität der Inhaltsstoffe, insbesondere der Aromen, über den vorgesehenen Zeitraum zu erhalten.

Die Kompatibilität der Must Have Nikotinsalz Liquids beschränkt sich auf Dampfgeräte und Verdampfersysteme, die für den Betrieb mit NicSalt-Liquids mit 20 mg/ml Nikotinstärke konzipiert sind. Dazu zählen in der Regel Pod-Systeme und Verdampfer mit hohem Widerstand (typischerweise über 1,0 Ohm), die für die Mund-zu-Lunge (MTL) Zugtechnik ausgelegt sind. Die Verwendung in leistungsstarken Geräten mit geringem Widerstand kann zu einer übermäßigen Nikotinabgabe führen. Die Liquid-Komponenten (PG/VG/Aromen/Nikotinsalz) sind nach spezifischen Reinheitsanforderungen ausgewählt und dienen ausschließlich der Aerosolerzeugung. Die Auswahl der Aromastoffe orientiert sich an verfügbaren und zugelassenen Substanzen, die für die Inhalation bestimmt sind. Es handelt sich hierbei um eine Reihe von aromatisierenden Komponenten.

Hinsichtlich der Materialkunde der Behälter sind die 10 ml Flaschen aus Polyethylenterephthalat (PET) gefertigt. Dieses Material ist chemisch resistent gegenüber den Liquid-Bestandteilen und sorgt für eine sichere Verpackung. Die Füllöffnung der Flaschen ist konstruiert, um eine präzise Befüllung der Liquid-Tanks oder Pods zu ermöglichen, wodurch der Austritt von Liquid während des Befüllvorgangs minimiert wird. Die Kennzeichnung der Flaschen entspricht den gesetzlichen Anforderungen der TPD2 und enthält alle relevanten Informationen zur Nikotinstärke, Inhaltsstoffen und Herstellerinformationen. Die Herstellung in Deutschland unterliegt einer Überwachung der Produktionsprozesse, um die Einhaltung der Rezeptur zu sichern.

Die Liquids sind primär für die Mund-zu-Lunge (MTL) Zugtechnik konzipiert. Bei der MTL-Technik wird das Aerosol zunächst im Mundraum gesammelt, bevor es in die Lunge inhaliert wird. Diese Methode erzeugt typischerweise ein geringeres Dampfvolumen und erfordert einen höheren Zugwiderstand am Gerät. Die Kombination aus hohem Nikotingehalt und der MTL-Technik ist die vorgesehene Betriebsweise für diese Art von Liquid. Die physikalischen Eigenschaften der Liquid-Viskosität (VG/PG-Verhältnis) sind auf die Kapillarwirkung der MTL-Verdampferköpfe abgestimmt, um eine adäquate Liquidzufuhr zur Coil zu gewährleisten. Dies ist ein technischer Parameter, der die Funktionalität des Produkts definiert. Die Liquids können auch zur Erzeugung von aromatisierendem Dampf mit geringem Nikotinanteil durch entsprechende Verdünnung oder Mischung mit nikotinfreien Basisliquids verwendet werden, wobei die resultierende Nikotinkonzentration entsprechend gesenkt wird.

Zusammenfassend handelt es sich bei Must Have Nikotinsalz Liquids um eine spezifische Kategorie von E-Liquids, die sich durch die Verwendung von Nikotinsalz als Nikotinquelle auszeichnen. Die Liquids sind als 10-ml-Einheiten mit einer festen Nikotinstärke von 20 mg/ml verfügbar. Ihre Anwendung ist technisch an E-Zigaretten mit niedrigem Leistungsbereich und MTL-Zugtechnik gebunden. Die Komposition aus Trägerstoffen, Nikotinsalz und Aromastoffen dient der reinen Aerosolerzeugung. Die Fertigung in Deutschland stellt die Einhaltung der geltenden regulatorischen Standards sicher.

  • Produktkategorie: Nikotinsalz Liquid
  • Verfügbare Nikotinstärke: 20 mg/ml
  • Flascheninhalt: 10 ml
  • Herstellung: Deutschland
  • Inhaltsstoffe: Nikotinsalz, Propylenglykol (PG), pflanzliches Glycerin (VG), Aromastoffe
  • Verschluss: Kindersicherer Verschluss (TPD2-konform)

Der Verkauf von E-Zigaretten und zugehörigen Produkten, einschließlich Nikotin-Liquids, richtet sich ausschließlich an volljährige Personen. Die Nutzung von Nikotin-Produkten unterliegt den Bestimmungen des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) und des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) hinsichtlich der Altersbeschränkung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Inhalation von Dampf keine gesundheitliche Unbedenklichkeit garantiert und keinen medizinischen Nutzen darstellt. Die Abgabe von nikotinhaltigen Produkten an Personen unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten. Beim Kauf und der Nutzung ist die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Jugendschutzgesetzes, zwingend erforderlich.